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Wohnen in Gastfamilien

Gastfamilienwohnen

Ergänzend zum stationären Wohnen und dem ambulant betreuten Einzel-, Paar- und Gruppenwohnen bietet unsere „Haus der Lebenshilfe GmbH“ Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF) an. Hierunter versteht man die Aufnahme eines Menschen mit Behinderung (Gast) in einer Fremdfamilie (Gastfamilie) gegen Vergütung der Gastfamilie durch den Leistungsträger. Gast und Gastfamilie werden bei dieser Wohnform durch das Fachteam der „Haus der Lebenshilfe GmbH“ dauerhaft intensiv beraten und begleitet.


Personenkreis

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, ein eigenständiges Leben ohne Betreuung zu führen und nicht von ihrer eigenen Familie betreut werden können. Es eignet sich für Menschen, die im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht oder noch nicht bedarfsgerecht versorgt werden können, aber keiner vollstationären Unterbringung bedürfen.


Ziele des BWF

Das Betreute Wohnen in Gastfamilien soll auf Wunsch der Menschen mit Behinderung eine ihren Bedürfnissen entsprechende familienbezogene individuelle Lebensform ermöglichen. Zentrales Ziel dabei ist die Förderung der sozialen Integration und die Verselbständigung entsprechend den Möglichkeiten der jeweiligen Person.


Die Gastfamilie

Betreutes Wohnen in Gastfamilien stützt sich auf die Prinzipien der Laienhilfe und ist an der ‚normalen‘ Lebenswelt der Familien in der Gemeinde orientiert. Die Familienmitglieder müssen keine besonderen beruflichen Qualifikationen aufweisen. Es kommen Familien mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder alleinstehende Personen in Betracht. Hinsichtlich des Wohnortes sollte die Teilhabe des Gastes an der Gemeinschaft und am Arbeitsleben gewährleistet sein.
Die sorgfältige Auswahl der Familien erfolgt durch persönliches Kennenlernen aller Familienmitglieder im Rahmen mehrerer Hausbesuche.


Grundbedingungen für Gastfamilien

  • Zeit und Präsenz für Betreuung
  • ausreichende Räumlichkeiten für den Menschen mit Behinderung in Form eines eigenen Zimmers in der Wohnung oder einer kleinen Wohnung im Haus, im üblichen Rahmen möbliert
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit unserem Fachteam und gegebenenfalls anderen Stellen wie Haus- und Fachärzten, rechtlichen Vertretern und der Sozialverwaltung