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Zwei Hände, übereinender, die sich einander nähern. Die obere Hand zeigt mit dem Handrücken nach oben, die andere nach unten.
© Lebenshilfe Landshut/Peter Litvai
Stiftung

Unsere Stiftung

Unsere Stiftung wurde im Jahre 2007 gegründet und ist als gemeinnützige und mildtätige Einrichtung vom Finanzamt Landshut anerkannt. Die Zuwendungen an die Stiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und können bei der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Die Stiftung wird von der Lebenshilfe Landshut e.V. verwaltet und im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.


Ziele unserer Stiftung

Die Stiftung verwendet ihre Mittel zur Unterstützung der Einrichtungen der Lebenshilfe Landshut e.V., um das bestehende Netz von Hilfen für Menschen mit Behinderung verlässlich zu erhalten, es weiter zu entwickeln und Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.


Verwendung der Erträge

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Die Erträge der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Das Organ der Stiftung ist das Kuratorium, das auch über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet. Die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich. Sie haben die Aufgabe, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wirbt die Stiftung um Zuwendungen jeder Art. In den letzten Jahren wurden zum Beispiel Projekte unserer Wohnheime und der Förderschule finanziell unterstützt.


Wie können Sie die Stiftung unterstützen?

Grundsätzlich können Sie Geld und Sachgegenstände jeder Art der Stiftung der Lebenshilfe zuwenden. Zuwendungen können Spenden, Erlöse zum Beispiel aus Veranstaltungen, Jubiläen usw., Immobilien, Schenkungen oder testamentarische Hinterlassenschaften sein. Sie können entscheiden, ob Ihre Zuwendung dem Stiftungsvermögen zugeführt wird (Zustiftung) oder für die Stiftungszwecke direkt verwendet werden soll (Spende).

Sie können in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis für die Stiftung der Lebenshilfe Landshut werben und so dazu beitragen, Solidarität zu üben und Inklusion zu verwirklichen.

Konto Stiftung Lebenshilfe Landshut e.V.:
IBAN: DE 93 7435 0000 0004 5754 90
SWIFT-BIC: BYLADEM1LAH
Sparkasse Landshut

Kontakt

Lebenshilfe Landshut e.V.

Geschäftsstelle

Spiegelgasse 207
84028 Landshut

Tel. (0871) 97 40 58 0

Öffnungszeiten Sekretariat Mo.-Do. 08:00-13:00 Uhr, Fr. 08:00-12.00 Uhr

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Vorstand der Lebenshilfe Landshut e.V.

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