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Hand hält einen Metallblock, in den von oben ein Bohrer fährt
BÜWA

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Menschen mit Behinderung sollen in allen Lebensbereichen „mittendrin statt nur dabei“ sein. Dies gilt auch für die Teilhabe auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das Projekt Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) soll den Werkstattbeschäftigten den Sprung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Das Projekt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, von der Regionaldirektion Bayern, der Bundesagentur für Arbeit, der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen gemeinsam mit allen bayerischen Bezirken und den Integrationsfachdiensten durchgeführt.


Durch eine intensive und individuelle Betreuung aller Partner sollen die Werkstattbeschäftigten für eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Arbeitgeber erhalten im Rahmen des Projektes eine finanzielle Unterstützung.


Voraussetzungen für die Förderung

  • Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Auf Dauer ausgelegt, wenn befristet, dann mindestens 1 Jahr
  • Entlohnung muss tariflich oder ortsüblich sein
  • Förderung erhalten auch nicht beschäftigungspflichtige Arbeitgeber (weniger als 20 Arbeitsplätze)

 

Förderung an Arbeitgeber

  • Förderung an Arbeitgeber erfolgt monatlich in Form eines Entgeltzuschusses
  • Förderbetrag bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes
  • Förderung wird für 3 Jahre gewährt
  • Verlängerung der Förderung bei Bedarf im Einzelfall bis 5 Jahre möglich

 

Arbeitsbereiche

  • Zeitlich unbegrenzte qualifizierte Dauerarbeitsplätze in den Bereichen:
  • Verpackungsarbeiten
  • Montagearbeiten
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Verwaltungs- und Bürotätigkeiten
  • Küche und Hauswirtschaft

 

Förderantrag

Der Förderantrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Eine Gewährung von Regelleistungen gemäß SchwbAV sind zusätzlich möglich z.B. behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung oder zur Erreichung des Arbeitsplatzes gem. § 2 KfzHV z.B. Leistungen zur Beschaffung eines KfZ, Leistungen zur Erlangung einer Fahrererlaubnis.


Ziel des Projektes

Mit dem Projekt BÜWA sollen Arbeitgeber motiviert werden, Menschen mit Behinderung einzustellen, denn Menschen mit Behinderung sind leistungswillig und leistungsstark.Wenn Sie als Arbeitgeber bei dem Projekt BÜWA mitmachen wollen oder einfach nur mehr Informationen zum Thema BÜWA haben möchten, kontaktieren Sie unsere Werkstätten.