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Selbst-Vertretung von Menschen mit Beeinträchtigung

Gruppe von Männern und Frauen mit blauen OBA-T-Shirts stehen neben einer Stellwand. Einer der Männer hält ein Mikrofon und deutet auf Bilder auf der Stellwand.
Treffen der OBA-Beiräte

Bei Selbst-Vertretung geht es um Mit-Bestimmung.

Selbst-Vertreter*innen sind Menschen mit Beeinträchtigung.
Sie vertreten sich selbst.
Und sie vertreten die Interessen von anderen Menschen mit Beeinträchtigung.

Selbst-Vertretung kann jeder machen.

Bei der Lebenshilfe Landshut gibt es Möglichkeiten der Mit-Bestimmung für Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen und Nutzer*innen.

Hier können Sie mitmachen:

  • Wohnheim-Beirat
  • Werkstatt-Rat
  • als Frauen-Beauftragte
  • OBA-Beirat
  • als Mitglied im Verein Lebenshilfe Landshut e.V.

In den folgenden Texten erfahren Sie mehr darüber.

So können Sie die folgenden Texte lesen:
klicken Sie auf das Kreuz ganz rechts. 
Dann öffnet sich der Text.
Mit einem Klick auf das Kreuz können Sie den Text auch wieder schliessen.

Der Wohnheim-Beirat wird von den Bewohnerinnen und Bewohner von einem Haus gewählt.
Er vertritt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner.
Im Wohnheim-Beirat wird über verschiedene Themen gesprochen.
Zum Beispiel:

  • Anschaffungen für Gemeinschafts-Räume
  • Umbauten am Haus
  • Gemeinsame Feste
  • Angebote in der Freizeit
  • Beschwerden

Die Bewohnerinnen und Bewohner von einem Haus können sich bei Fragen
und Problemen an den Wohnheim-Beirat wenden.
Der Wohnheim-Beirat spricht dann mit der Einrichtungs-Leitung.

Was ist der Werkstatt-Rat?

In jeder Werkstatt der Lebenshilfe gibt es einen Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat wird von den Beschäftigten einer Werkstatt gewählt.
Der Werkstatt-Rat wird für 4 Jahre gewählt.
Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstatt-Leitung.
Im Werkstatt-Rat wird über verschiedene Themen gesprochen.
Zum Beispiel:

  • Fragen zur Arbeits-Zeit, zum Urlaub, zum Geld
  • Beschwerden der Beschäftigten

Einmal im Monat trifft sich der Werkstatt-Rat zu einer Sitzung.

Welche Rechte hat der Werkstatt-Rat?

  • Der Werkstatt-Rat hat Mit-wirk-Rechte.
  • Der Werkstatt-Rat hat Mit-bestimmungs-Rechte.

 

Was sind Mit-wirk-Rechte?

Mit-wirk-Rechte bedeutet, dass die Werkstatt-Leitung bei bestimmten Themen den Werkstatt-Rat informiert und anhört.
Die Werkstatt-Leitung entscheidet aber alleine.

 

Was sind Mit-bestimmungs-Rechte?

Bei besonderen Themen darf der Werkstatt-Rat mit-bestimmen
In diesen Fällen entscheidet der Werkstatt-Rat zusammen mit der Werkstatt-Leitung, 
ob etwas beschlossen oder geändert wird.

 

Mehr Informationen gibt es in diesem Flyer:

In den Werkstätten gibt es eine Frauen-Beauftragte.
Die Frauen-Beauftragte wird von den beschäftigten Frauen der Werkstätten gewählt.
Sie vertritt die Interessen der beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstatt-Leitung.
Die Themen der Frauen-Beauftragten sind zum Beispiel:

  • die Gleich-Stellung von Frauen und Männern
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor Gewalt

Wie erreiche ich die Frauen-Beauftragte?

Die Frauen-Beauftragte hat eine eigene E-Mail-Adresse. 
Hier können Sie der Frauen-Beauftragten schreiben:
E-Mail an Frauen-Beauftragte

Die Offene Behinderten-Arbeit der Lebenshilfe Landshut hat einen eigenen Beirat.
Er nennt sich OBA-Beirat.
OBA steht für Offene Behinderten-Arbeit.


Den OBA-Beirat gibt es in Landshut und an den Außen-Stellen in Vilsbiburg und Rottenburg.
Der OBA-Beirat wird alle 2 Jahre neu gewählt.

Die Aufgaben des OBA-Beirates sind:

  • Mit-Sprache bei der Planung des OBA-Programms
  • Dabei sein bei öffentlichen Auftritten und Info-Ständen der OBA
  • Unterstützung von neuen Teilnehmer*innen des Freizeit-Programms der OBA
  • Mit-Hilfe bei größeren Veranstaltungen
  • An regelmäßgen Sitzungen mit der OBA teilnehmen

Der OBA-Beirat trifft sich auch mit Mitgliedern von anderen OBA-Beiräten. 
Bei den Treffen tauschen sie Ideen aus.

Wer kann in den OBA-Beirat gewählt werden?

Kandidat*in werden darf jede Person, die mindestens 16 Jahre alt ist. 
Sie muss im vergangenen Jahr bei mindestens fünf OBA-Veranstaltungen mitgemacht haben.

Wie erreiche ich den OBA-Beirat?

Der OBA-Beirat hat eine eigene E-Mail-Adresse. 
Hier kann man dem OBA-Beirat schreiben:
E-Mail an OBA-Beirat

Was macht die OBA der Lebenshilfe Landshut?

Sie möchten mehr über die Angebote der Offene Behinderten-Arbeit (OBA) wissen?

Sie können auch bei der Lebenshilfe Landshut e.V. mitmachen. 
Dafür müssen Sie Mitglied werden in der Lebenshilfe Landshut e.V. 
Dazu müssen Sie dem Verein beitreten.
Das geht mit einem Vertrag. 
Dieser Vertrag heißt auch Aufnahme-Antrag.
Dafür müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Dann können Sie bei Versammlungen der Lebenshilfe dabei sein.
Und Sie können in den Vorstand der Lebenshilfe gewählt werden.

Hier finden Sie den Aufnahme-Antrag als Datei:

Wollen Sie mehr über Selbst-Vertretung wissen?

Die Lebenshilfe Bundes-Vereinigung hat viele Informationen
zu Selbst-Vertretung auf ihre Internet-Seite gestellt:

Hinweis: Einzelne Text-Stellen auf dieser Seite wurden von der Internet-Seite der Lebenshilfe Bundes-Vereinigung übernommen.